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Zentrales Vorsorgeregister
Die kostenlose Hinterlegung einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Betreuungsverfügung bei Gericht ist in Bayern leider nicht mehr möglich.
Die Bundesnotarkammer hat jedoch ein gebührenpflichtiges zentrales Vorsorgeregister eingeführt, in das Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, auch in Verbindung mit Patientenverfügungen, eingetragen werden können, um den Betreuungsgerichten bei Bedarf die Suche nach einem Bevollmächtigten zu erleichtern und ggf. ein Verfahren zur Bestellung eines Betreuers durch das Gericht zu vermeiden.
Die Registrierung umfasst ausschließlich die wesentlichen Daten einer Verfügung, insbesondere den Namen und die Anschrift des Vollmachtgebers, die Daten des Vollmachtnehmers (also der Vertrauensperson) sowie den Umfang der Vollmacht.
Das Register verwahrt keine Schriftstücke. Senden Sie daher keine Vollmacht an die Bundesnotarkammer.
Für jede Vollmacht ist zwingend eine eigene Eintragung erforderlich. Wenn sich beispielsweise Ehegatten gegenseitig bevollmächtigen, müssen daher zwei Anmeldungen vorgenommen werden.
Die Gebühr (ab 20,50 Euro) fällt nur einmal bei der Registrierung an. Die Höhe der Gebühr ist u. a. abhängig von der Art der Meldung zum Register und der Zahl der gemeldeten Bevollmächtigten.
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Informationsübersicht
1. Hinweise und Formulare zur ‘Vorsorge’:
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung / zentrales Vorsorgeregister
2. Informationen zum Thema ‘rechtliche Betreuung’
- Was ist eine ‘rechtliche Betreuung’?
- Wie kann eine Betreuung eingerichtet werden?
- Welche Kosten entstehen bei einer ‘rechtlichen Betreuung’?
- Welche Aufgaben und Pflichten hat ein rechtlicher Betreuer?
- Was ist ein ‘befreiter Betreuer’?
- Informationen für ehrenamtliche Betreuer und Arbeitshilfen (Musterbriefe, Checklisten, usw.)
- Informationen für Ärzte: ‘Zustimmungserfordernis des Betreuers bei ärztlichen Maßnahmen’
- Sonstige Informationen
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