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Informationen für ehrenamtliche Betreuer
Die Betreuung ist grundsätzlich ein unentgeltliches Ehrenamt. Daher sollen in erster Linie Einzelpersonen wie Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen von Betroffenen zu Betreuern bestellt werden. Rund 70 % aller Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. Davon wiederum sind ca. 85 % Familienangehörige des Betreuten. Nach den einschlägigen Bestimmungen des BGB sind ehrenamtliche Betreuer vorrangig vor Berufsbetreuern zu bestellen.
Die Pflichten ehrenamtlicher und beruflicher Betreuer unterscheiden sich grundsätzlich nicht. Auch ehrenamtliche Betreuer sind im Rahmen der vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreise gesetzliche Vertreter des Betreuten (§ 1902 BGB) und haben die Wünsche des Betroffenen im Rahmen des § 1901 BGB zu berücksichtigen.
Gerade am Anfang seiner Tätigkeit ist es wichtig, dass der ehrenamltiche Betreuer in seine Aufgaben eingeführt wird. Eine wichtige Rolle kommt nach dem Betreuungsgesetz den Betreuungsvereinen zu. Hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Vereine sollen – in Ergänzung des Angebots von Gerichten und Behörden – die Betreuer beraten und sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen.
Aufwandspauschale
Der ehrenamtliche Betreuer braucht die mit der Betreuung verbundenen notwendigen Aufwendungen und Auslagen nicht selbst zu finanzieren. Er hat beim Aufwendungsersatz die Wahl, ob er jede einzelne Aufwendung abrechnen und entsprechend belegen will oder ob er von der Möglichkeit Gebrauch machen will, zur Abgeltung seines Anspruchs eine Aufwandspauschale zu beanspruchen (§ 1835a BGB). Die meisten Betreuer wählen diese vereinfachte Möglichkeit. Seit 01.08.2013 beträgt die jährliche Aufwandspauschale 399,00 Euro.
Einen Antrag auf Aufwandsentschädigung können Sie hier als PDF herunterladen.
Hier kommen Sie zu einer Auswahl von häufig von ehrenamtliche Betreuer gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten: Häufige Fragen von A bis Z
Vertiefende Informationen zum Thema ehrenamtliche Betreuung finden Sie im Online-Lexikon Betreuungsrecht. Außerdem erhalten Sie dort ausführliche Erläuterungen über die Notwendigkeit betreuungsgerichtlicher Genehmigungen von A – Z.
Im Anschluss finden Sie ‘Links’ aus der Region, für ehrenamtliche Betreuer aus Erlangen und dem Landkreis Erlangen-Höchstadt.
Das Amtsgericht Erlangen hält folgende Formulare für ehrenamltiche Betreuer bereit:
- Antrag auf Genehmigung zur Verfügung über Konten bzw. Geldanlage
- Antrag auf Genehmigung zur Kündigung / Aufhebung eines Miet-/Pachtvertrages
- Antrag auf Genehmigung bei Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren
- Allgemeiner Bericht
- Sperrvereinbarung
- Jahresabrechnung (Zusammenfassung)
- Jahresabrechnung (Einlagebogen)
Und hier finden Sie die Internetseiten der Betreuungsstelle der Stadt Erlangen sowie der Betreuungsstelle des Landkreises Erlangen-Höchstadt.
Hier haben wir für Sie weitere überregionale Links mit wertvollen Arbeitshilfen wie (Musterbriefe, Checklisten, Merkbätter usw.) für ehrenamtliche Betreuer zusammengestellt.
Informationsübersicht
1. Hinweise und Formulare zur ‘Vorsorge’:
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung / zentrales Vorsorgeregister
2. Informationen zum Thema ‘rechtliche Betreuung’
- Was ist eine ‘rechtliche Betreuung’?
- Wie kann eine Betreuung eingerichtet werden?
- Welche Kosten entstehen bei einer ‘rechtlichen Betreuung’?
- Welche Aufgaben und Pflichten hat ein rechtlicher Betreuer?
- Was ist ein ‘befreiter Betreuer’?
- Informationen für ehrenamtliche Betreuer und Arbeitshilfen (Musterbriefe, Checklisten, usw.)
- Informationen für Ärzte: ‘Zustimmungserfordernis des Betreuers bei ärztlichen Maßnahmen’
- Sonstige Informationen
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