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Welche Kosten entstehen bei einer ‘rechtlichen Betreuung’?
Die mit einem Betreuungsverfahren verbunden Kosten, werden bei vermögenslosen Betreuten von der Staatskasse getragen.
Bei einem Vermögen von mehr als EUR 10.000,- müssen die Kosten für die Aufwandspauschale von jährlich 399,00 Euro (oder bei höheren Aufwand eine Entschädigung in Höhe der nachgewiesenen entstandenen Kosten) eines ehrenamltichen Betreuers bzw. für die Vergütung eines berufsmäßig bestellten Betreuers von dem Betroffenen selbst getragen werden. Ebenso die Kosten eines Verfahrenspflegers.
Ab einem Vermögen von über EUR 25.000,— werden zusätzlich die jährlichen Gerichtskosten sowie die Kosten für Sachverständigengutachten (z.B. ärztliche Gutachten) dem Betroffenen in Rechnung gestellt.
Hier finden Sie ‘Links’ mit weiterführenden Informationen zu den Themen Kosten des gerichtlichen Betreuungsverfahrens sowie zur Vergütung eines Berufsbetreuers mit den Vergütungspauschalen.
Informationsübersicht
1. Hinweise und Formulare zur ‘Vorsorge’:
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung / zentrales Vorsorgeregister
2. Informationen zum Thema ‘rechtliche Betreuung’
- Was ist eine ‘rechtliche Betreuung’?
- Wie kann eine Betreuung eingerichtet werden?
- Welche Kosten entstehen bei einer ‘rechtlichen Betreuung’?
- Welche Aufgaben und Pflichten hat ein rechtlicher Betreuer?
- Was ist ein ‘befreiter Betreuer’?
- Informationen für ehrenamtliche Betreuer und Arbeitshilfen (Musterbriefe, Checklisten, usw.)
- Informationen für Ärzte: ‘Zustimmungserfordernis des Betreuers bei ärztlichen Maßnahmen’
- Sonstige Informationen
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