<< zurück zur Informationsübersicht
Patientenverfügung
Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine vorsorgliche schriftliche Erklärung des Willens. Sie wird wirksam, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine notwendige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungsmaßnahme direkt kund zu tun. Sie ist für Ärzte unmittelbar verbindlich, wenn sie konkret genug abgefasst ist.
Eine Broschüre mit ausführlichen Informationen können Sie kostenlos beim Bundesministerium der Justiz bestellen oder als PDF herunterladen. Hier finden Sie ein Formular für eine schriftliche Patientenverfügung zum Download.
Wenn Sie sich schwerpunktmäßig zur Errichtung einer Patientenverfügung beraten lassen wollen, wenden Sie sich am besten direkt an die Fachleute beim Hospizverein Erlangen.
Informationsübersicht
1. Hinweise und Formulare zur ‘Vorsorge’:
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung / zentrales Vorsorgeregister
2. Informationen zum Thema ‘rechtliche Betreuung’
- Was ist eine ‘rechtliche Betreuung’?
- Wie kann eine Betreuung eingerichtet werden?
- Welche Kosten entstehen bei einer ‘rechtlichen Betreuung’?
- Welche Aufgaben und Pflichten hat ein rechtlicher Betreuer?
- Was ist ein ‘befreiter Betreuer’?
- Informationen für ehrenamtliche Betreuer und Arbeitshilfen (Musterbriefe, Checklisten, usw.)
- Informationen für Ärzte: ‘Zustimmungserfordernis des Betreuers bei ärztlichen Maßnahmen’
- Sonstige Informationen
Gehe zu << Top << Start << Ansprechpartner << Vorträge << Information << Beratung << Spende